27.09.2012 – Hengstleistungsprüfung

 

Hengstleistungsprüfungsgedanken, von Florian Solle

 

Mit Schwung durch die Geländeprüfung: Hohnhorst Jeremy

Für die Hengste der meisten Ponyrassen gehört nach erfolgreicher Körung die anschließende Eigenleistungsprüfung zu den Grundvoraussetzungen, um im Hengstbuch 1 zu bleiben. Wird in dieser Prüfung die vorgeschriebene Mindestnote erreicht, gilt der betreffende Hengst auf Lebenszeit als gekört und für seine Rasse anerkannt.

Wenn ein Hengst die Prüfung nicht besteht oder nicht in dem vorgeschriebenen Alter ablegt, wird er vorübergehend aus dem Hengstbuch I gestrichen, kann aber ohne erneute Vorstellung wieder eingetragen (reaktiviert) werden, sobald er mit entsprechendem Ergebnis bestanden hat.

 

 

Vierjährig oder fünfjährig?

 

Oft missverstanden wird die Formulierung “bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres” in einigen Bestimmungen der ZVO oder ZBO. Zur Verdeutlichung kann der Vergleich mit dem ersten Lebensjahr dienen: Nach der Geburt befindet sich ein Fohlen im ersten Lebensjahr und wird mit Vollendung dieses Jahres ein Jahr alt. Entsprechend befindet sich ein vierjähriger Hengst im fünften Lebensjahr und wird mit “Vollendung” fünf Jahre alt.

 

Die HLP-Vorschrift “bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres” bedeutet also, dass der Hengst die Prüfung vierjährig ablegen muss.

 

Die rassespezifischen Besonderheiten der Leistungsprüfungen sind in den jeweiligen Zuchtprogrammen festgehalten und in der Zuchtverbandsordnung nachzulesen. Diese ist auf der Internetseite der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. bzw. auf dieser Website unter dem Bereich Zucht unter FN Zuchtprogramm

 

 

Leistungsprüfungen für Connemara Hengste


für Hengstbuch 1 ist die Ablegung der HLP bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres Pflicht, Zielgruppe sind die 4-jährigen Hengste

 

1. Bei der HLP auf Station (30 Tage Test) wird der Test unter dem Sattel abgelegt.

 

2. Alternativ kann der Kurztest (2 Tage) abgelegt werden: dieser Test, in Verbindung mit der Qualifikation zum Bundeschampionat des 5- oder 6-jährigen Spring-, Dressur- oder Vielseitigkeitsponys (wobei Connemara Ponys nur in den Qualifikationen, nicht jedoch am Bundeschampionat teilnahmeberechtigt sind), hat den gleichen Stellenwert wie der 30 Tage Test.

 

3. Zweite Alternative zum 30 Tage Test ist die Leistungsprüfung über den Turniersport: 5 mal 1.-3. Pl. Dressur Kl. L oder Springen Kl. L oder Vielseitigkeit Kl. A oder Fahren Kl. M, einspännig in kombinierter Prüfung